Das Bildungsticket kommt ab August.

 

 

Ab 1. August 2021 kann das Bildungsticket genutzt werden. Mit dem Bildungsticket können Schülerinnen und Schüler für 15 Euro pro Monat im Jah-res-Abo ab dem kommenden Schuljahr alle Verkehrsmittel des ÖPNV verbundweit, ganzjährig und ganztägig nutzen.

 

 

Wie erhalten die Schüler das Bildungsticket?

Alle Schüler, die einen Antrag für das gesamte Schuljahr beim Landkreis gestellt haben, erhalten auch für das neue Schuljahr eine Fahrkarte über den Landkreis. Für diese Schüler wird das günstigere Bildungsticket bestellt. Auch Anträge, die im Bereich des Verkehrsverbundes Oberlausitz-Niederschlesien (ZVON) nur für die Rückfahrt gestellt wurden, werden in das Bildungsticket umgewan-delt.

 

Das Schülerfreizeitticket wird mit der Einführung des Bildungstickets nicht mehr angeboten. Die übrigen Anträge werden im Einzelabrechnungsverfahren bearbeitet. Das bedeutet, die Schüler kaufen selbst eine ermäßigte Fahrkarte und können diese beim Landkreis abrechnen.

 

Was kostet das Bildungsticket?

Mit der Einführung des Bildungstickets im Freistaat Sachsen wurde ein einheitlicher Eigenanteil bei der Kostenerstattung im Schülerverkehr in Höhe von 15,00 € monatlich empfohlen.

Dazu hat der Kreistag am 31.05.2021 eine Änderung der Satzung über die Erstattung der notwendigen Schülerbeförderungskosten beschlossen. Alle Schüler, die das Bildungsticket nutzen können, zahlen künftig 12 monatliche Eigenanteile zu je 15,00 €. Schüler, die im Spezialverkehr befördert werden, da eine Nutzung der öffentlichen Linien nicht möglich ist, zahlen 16,00 € für maximal 11 Beförderungsmonate im Schuljahr.

 

 

Kann noch ein Antrag auf Kostenerstattung gestellt werden?

Schüler, die künftig eine 1. Klasse bzw. eine 5. Klasse besuchen sowie Schüler, deren weiterer Schulweg noch zu klären ist, sollten ihren Antrag umgehend nach Erhalt der Schulaufnahmebescheide über die zu besuchende Schule einreichen. Alle übrigen Anträge werden entsprechend des Posteingangs beim Landratsamt bearbeitet. Schüler, die bisher keinen Anspruch auf eine Kostenerstattung durch den Landkreis Bautzen hatten, können einen direkten Abo-Antrag für das Bildungsticket beim Verkehrsunternehmen stellen.


Im Landkreis Bautzen wird der öffentliche Linienverkehr durch die beiden Verkehrsverbünde, den Verkehrsverbund Oberelbe (VVO) und den Verkehrsverbund Oberlausitz-Niederschlesien (ZVON), bedient. Um den Schülern die Nutzung aller Verkehrsmittel im gesamten Landkreis Bautzen zu ermöglichen, haben sich beide Verkehrsverbünde auf eine Erweiterung der Fahrtberechtigung des Bildungstickets verständigt.

Schüler, die das Bildungsticket für den Verkehrsverbund Oberelbe oder Oberlausitz-Niederschlesien erhalten, können dieses unabhängig vom Verbund im gesamten Landkreis Bautzen nutzen.

Nähere Informationen stehen unter www.dein-bildungsticket.de zur Verfügung.

 

Können auch Berufsschüler das Bildungsticket nutzen?

Schüler an berufsbildenden Schulen können ebenfalls das Bildungsticket erhalten, wenn sie keine duale Ausbildung machen. Das Bildungsticket kann beim Besuch einer Schule im Landkreis Bautzen auch für diese Schüler beim Landkreis beantragt werden. Dazu ist es erforderlich, dass das SEPA-Mandat dem Antrag beigefügt wird. Das Bildungsticket kann aber auch im Direkt-ABO beim Verkehrsunternehmen erworben werden. Für alle anderen Azubis gibt es weiterhin das AzubiTicket ( www.dein-azubiticket.de ).

 

Landratsamt Bautzen

Straßenverkehrsamt

Postanschrift: Macherstraße 55, 01917 Kamenz E-Mail: